Fachbereich · Abfallwirtschaft & Abfallrecht
Abfallrecht, das im Betrieb funktioniert — vom Stoffstrom bis zum Bescheid.
Rechtskonforme Strukturierung betrieblicher Abfallströme, gesetzeskonforme Abfallwirtschaftskonzepte nach AWG und Begleitung bei gewerberechtlichen Auflagen und Betriebsanlagengenehmigungen. Vom Shopfloor bis zur Behörde.
Fachgespräch anfragenPositionierung
Produktionserfahrung verbindet sich mit Audit-Logik und Behördenpraxis. Abfallströme werden dort verstanden, wo sie entstehen: an der Anlage, in der Stoffstrombilanz, im Bescheid.
- Lead Auditor für ISO 14001 zur rechtssicheren Verankerung von Umweltprozessen
- Erfahrung als abfallrechtlicher Geschäftsführer (AWV Neunkirchen, IPPC-/Seveso-Anlagen)
- Erstellung und Fortschreibung von Abfallwirtschaftskonzepten (AWK) gemäß AWG und ÖWAV-Richtlinien
- Vorbereitung auf Betriebsanlagen-Überprüfungen nach § 82a GewO und abfallrechtliche Einstufung komplexer Stoffströme
- Interimistische Übernahme der Funktion des Abfallwirtschaftsbeauftragten, mit Qualifizierung einer internen Nachfolge
- Über 40 Jahre Werkspraxis: Abfallströme werden aus der Produktion heraus verstanden
Leistungen im Abfallrecht
Rechtssichere Dokumente und Abläufe, die behördlichen Überprüfungen standhalten und im Betrieb als Werkzeug genutzt werden.
Abfallwirtschaftskonzept
Erstellung und Fortschreibung gesetzeskonformer Abfallwirtschaftskonzepte (AWK) gemäß AWG — als reales Abbild Ihrer Stoffströme.
Mehr erfahrenAWG- & GewO-Konformität
Pragmatische Erfüllung gewerberechtlicher und abfallrechtlicher Auflagen sowie Begleitung bei Betriebsanlagengenehmigungen.
Mehr erfahrenNachhaltigkeit & Umwelt (Beratung)
Wenn Abfall- und Umweltfragen Teil der Unternehmenssteuerung werden sollen: die Beratungsleistung im Stewardship-Teil.
Mehr erfahrenIhre Konstellation ist eine andere?
Beschreiben Sie kurz Ihre Situation — wir ordnen sie gemeinsam ein.
Erstgespräch vereinbarenHäufige Fragen
Ab welcher Betriebsgröße ist ein AWK gesetzlich vorgeschrieben?
In Österreich ist jedes Unternehmen mit mehr als 20 Arbeitnehmern gesetzlich verpflichtet, ein schriftliches Abfallwirtschaftskonzept zu erstellen und bei wesentlichen Änderungen zu aktualisieren.
Wann muss ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK) aktualisiert werden?
Laut AWG ist ein Abfallwirtschaftskonzept bei jeder wesentlichen betrieblichen Änderung, spätestens jedoch alle fünf Jahre, neu zu bewerten und fortzuschreiben, um die Rechtskonformität abzusichern.
Was beinhaltet eine Überprüfung nach § 82a GewO?
Eine systematische Eigenüberprüfung der Betriebsanlage, bei der abgeprüft wird, ob alle Auflagen des Genehmigungsbescheids lückenlos eingehalten und dokumentiert sind.
Übernehmen Sie auch die Rolle des Abfallwirtschaftsbeauftragten?
In begrenztem Rahmen, vorzugsweise interim und auf Mandats-Basis. Für eine dauerhafte interne Besetzung qualifizieren wir gerne eine Person aus Ihrem Team und übergeben strukturiert.
Behördliche Aufforderung oder anstehende Überprüfung?
Nutzen Sie das Fachgespräch.
Zur direkten Klärung Ihrer abfall- und gewerberechtlichen Baustellen — mit Blick auf die wirtschaftliche Realität des Betriebs.
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